Meine Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung umfasst alle Aspekte aus dem Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Häufige Aspekte sind hier Mietzins, Mieterhöhungen, Minderungsanlässe, Mängelanzeigen und Kündigungen.
Ebenso berate und vertrete ich Wohnungseigentümer in allen Angelegenheiten des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).
Einen weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist der Bereich rund um Bauvorhaben.
Im gesamten Bereich des Immobilienrechts bin ich Ansprechpartner der Nordbayerischen Presse. Artikel und Interviews finden Sie auf meinen Seiten unter dem Reiter "Presse".
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform beschlossen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt. Was am Ende übrig bleibt, wird sich zeigen. Der Entwurf betrifft vier Regelungskomplexe: Die energetische Modernisierung von Wohnraum, die Förderung des Contracting, die Bekämpfung des Mietnomadentums und den Kündigungsschutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.