Die Anwaltskanzlei Schürer berät Sie in allen Belangen des Vertragsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung im privaten oder geschäftlichen Bereich. Dabei prüfe ich Verträge und berate Sie zu deren vorteilhaften Ausgestaltung.
Widerruf von Kreditverträgen
Oftmals haben Banken und Sparkassen in der Vergangenheit falsche Widerrufsbelehrungen verwendet. Gegebenenfalls können Sie daher Ihre alten Kreditverträge rückwirkend widerrufen und in der
derzeitigen Niedrigzinsphase durch neue Kredite mit besseren Konditionen ersetzen.
Ich berate und vertrete Sie in diesem Bereich gerne - von der Prüfung der Widerrufsklausel über Verhandlungen mit Ihrer Bank bis hin zur prozessualen Durchsetzung Ihres Widerufsrechts.
Brandaktuell:
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden: Im Rahmen von Kredit- und Dahrlehensverträgen ist die Berechnung von Bearbeitungsgebühren durch Banken und Sparkassen rechtswidrig und dem Kreditnehmer daher zurück zu erstatten. Kontaktieren Sie mich - ich berate Sie gerne zu diesem Thema.